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Arzt im Praktikum
Nach der bis 2004 gültigen Bundesärzteordnung war zum Erhalt der vollen Approbation zusätzlich zum Bestehen des 3. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung noch die Ableistung einer 18-monatigen Phase als „Arzt im Praktikum“ nötig. Diese Zeit konnte abgeleistet werden in:
- einem Krankenhaus
- der Praxis eines niedergelassenen Arztes
- einem Sanitätszentrum oder einer ähnlichen Einrichtung der Bundeswehr
- einer Justizvollzugsanstalt mit hauptamtlichem Anstaltsarzt
- Einrichtungen für theoretische Medizin (z. B. Pathologie, mikrobiologische Medizin, Pharmakologie usw., sofern Bezug zur klinischen praktischen Tätigkeit gegeben ist.)
Am 6. Mai 2004 hat der Deutsche Bundestag mittels einer Änderung der Bundesärzteordnung einstimmig beschlossen, den „Arzt im Praktikum“ mit Wirkung ab 1. Oktober 2004 abzuschaffen. Mediziner mit erfolgreich abgeschlossenem Studium erhalten seitdem sofort ihre Approbation als Arzt und den Status eines Assistenzarztes bei der Aufnahme einer Tätigkeit in einer Klinik. Die Approbation kann auch beantragt werden, wenn man sein Studium bereits früher erfolgreich beendet hat.
Nach Aussagen von Regierungsmitgliedern war das erklärte Ziel der Änderung, die Attraktivität von Medizinstudium und Arztberuf zu erhöhen. Dies sollte unter anderem durch eine Erhöhung der Einstiegsgehälter erreicht werden. Die damit verbundenen Mehrkosten tragen der Bund und die gesetzlichen Krankenkassen. Die benötigten Mittel werden durch die Einsparungen der im Zuge der 2004 begonnenen Gesundheitsreform realisiert.
Durch die Abschaffung des Arztes im Praktikum zum Oktober 2004 ist das Einstiegsgehalt für Absolventen des Medizinstudiums höher geworden, womit Studium und Arztberuf entsprechend der erklärten Zielsetzung tatsächlich attraktiver geworden sein sollen.
