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Auswärtiges Amt Praktikum
Wer ein Praktikum beim Auswärtigen Amt anstrebt, der sollte flexibel sein und sich für fremde Kulturen interessieren. In erster Linie werden studienbegleitende Praktika bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in der Zentrale des Auswärtigen Amts angeboten.
Zuerst einmal die wichtigsten Daten und Fakten:
Der Auswärtige Dienst besteht aus dem Auswärtigen Amt (Zentrale) und über 200 Auslandsvertretungen (z.B. Botschaften, Generalkonsulaten, Ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen).
Zusammen bilden sie eine einheitliche oberste Bundesbehörde. Das Auswärtige Amt ist ein Ministerium und hat folgende Aufgaben:
Es ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen. Im Einzelnen zählen zu diesen Aufgabengebieten die Bereiche:
- Politik
- Presse
- Konsular- und Völkerrecht
- Wirtschaft
- Kultur
- Wissenschaft und Technologie
- Entwicklungszusammenarbeit
- Umwelt und Soziales
Und nun zum Praktikum:
Das Auswärtige Amt bietet Studierenden die Möglichkeit, Praktika in der Zentrale in Berlin zu absolvieren. Praktika sind in ca. 60 Arbeitseinheiten in den folgenden Bereichen möglich:
- Leitungsebene
- Zentralabteilung
- Politische Abteilung
- Europaabteilung
- Abteilung für Globale Fragen, Vereinte Nationen, Menschenrechte und humanitäre Hilfe
- Abteilung für Wirtschaft und Nachhaltige Entwicklung
- Rechtsabteilung
- Kultur- und Bildungsabteilung
- Kommunikation
- Protokoll
Mit einem Praktikum in der Zentrale haben Sie Gelegenheit, die Arbeitsweise des Auswärtigen Amts kennen zu lernen und sich in diesem interessanten und vielseitigen Berufsfeld zu orientieren.
An einigen Universitäten besteht die Möglichkeit, sich ein Praktikum im Auswärtigen Amt als Pflichtpraktikum nach der Ausbildungs- oder Studienordnung anerkennen bzw. auf das Studium anrechnen zu lassen. Sie sollten im Bewerbungsbogen angeben, ob Ihre Universität formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt.
Wenn Sie sich für ein Auslandspraktikum interessieren, so ist auch dies beim Auswärtigen Amt möglich.
Das AA bietet mehreren hundert Studentinnen und Studenten im Jahr die Möglichkeit, ein studienbegleitendes Praktikum an einer deutschen Auslandsvertretung abzuleisten. Auch diese Praktika können Sie sich an einigen Universitäten als Pflichtpraktikum anrechnen lassen.
Eine Praktikantenvergütung wird jedoch nicht angeboten.
Bewerben kann man sich sowohl schriftlich als auch über ein Online-Formular. Einzelheiten können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes nachlesen. Die genaue Adresse lautet:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/AusbildungKarriere/AA-Taetigkeit/HoehererDienst/Praktika.html
