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Praktikum Medizin
Nach der bis 2004 gültigen Bundesärzteordnung war zum Erhalt der vollen Approbation zusätzlich zum Bestehen des 3. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung noch die Ableistung einer 18-monatigen Phase als „Arzt im Praktikum“ nötig. Diese Zeit konnte abgeleistet werden in:
- einem Krankenhaus
- der Praxis eines niedergelassenen Arztes
- einem Sanitätszentrum oder einer ähnlichen Einrichtung der Bundeswehr
- einer Justizvollzugsanstalt mit hauptamtlichem Anstaltsarzt
- einer Einrichtungen für theoretische Medizin (z.B. Pathologie, mikrobiologische Medizin, Pharmakologie usw., sofern Bezug zur klinischen praktischen Tätigkeit gegeben ist)
Am 6. Mai 2004 hat der Deutsche Bundestag mittels einer Änderung der Bundesärzteordnung einstimmig beschlossen, den „Arzt im Praktikum“ mit Wirkung ab 1. Oktober 2004 abzuschaffen. Mediziner mit erfolgreich abgeschlossenem Studium erhalten seitdem sofort ihre Approbation als Arzt und den Status eines Assistenzarztes bei der Aufnahme einer Tätigkeit in einer Klinik. Die Approbation kann auch beantragt werden, wenn man sein Studium bereits früher erfolgreich beendet hat.
Natürlich kann man als Medizin-Student trotzdem noch Praktika in Praxen, Unternehmen oder Krankenhäusern absolvieren. In einigen Studienordnungen sind „Pflichtpraktika“ festgelegt. Und wenn dies nicht der Fall ist, kann man während der Semesterferien oder eines Urlaubssemesters freiwillige Praktika machen. Praktika sind in vielerlei Hinsicht empfehlenswert und werten zudem jeden Lebenslauf auf.
Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz kann man im Internet recherchieren und eventuell die Dienstleistungen von Praktikumsvermittlungen, Praktikumsbörsen oder aber Unternehmensdatenbanken in Anspruch nehmen.
